Baubetreuung
Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
übernehmen wir als "Sachverwalter des Bauherrn" und entsprechend der Landesbauordnung
Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll),
koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.)
und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn.
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimung mit der Baugenehmigung
oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie
mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften - Überwachen der Ausführung von Tragwerke auf Übereinstimmung mit dem Sicherheitsnachweis
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Überwachung von Details und entprechende Korrekturen
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm): Bauzeitenplan
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen zur exakten Abrechnung
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung
fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln - Rechnungsprüfungen
- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
- Antrag auf behördliche Belange und Teilnahme daran
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen,
zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Garantien usw. - Auflisten der Gewährleistungsfristen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen
im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag